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Werden Sie Teil unseres Erfolges als

Datenschutzbeauftragter (m/w/d)

Stabsstelle Recht

Hochschulrecht? Prüfungsrecht? Vertragsrecht? Die Stabsstelle Recht (StR) berät die Hochschule in diesen und weiteren rechtlichen Angelegenheiten. Sorgen Sie mit uns für einen reibungslosen Ablauf des Hochschulbetriebs.

https://www.thi.de/hochschule/ueber-uns/hochschulorganisation/stabsstelle-recht/

Ihre Aufgaben

  • Aktive Unterstützung und Beratung der Hochschulangehörigen im Datenschutz, insbesondere bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten und Datenschutzfolgeabschätzung wie bei der Bereitstellung von Informationspflichten
  • Fortlaufende Entwicklung und Betrieb eines systemgestützten Datenschutzmanagementsystems
  • Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Abwicklung von Betroffenenanfragen
  • Entwicklung von Awarenessmaßnahmen in Abstimmung mit dem Informationssicherheitsmanagement

Ihr Profil

  • Einschlägiges wissenschaftliches Hochschulstudium
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Datenschutz und Datenschutzrecht
  • Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen IT sowie Management und Organisation sind wünschenswert
  • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse (mind. C1)

Kontakt

ANR 1950

Fragen gerne an:
Lorena Peter
karriere@thi.de

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich über das THI Bewerberportal ein.

Wir freuen uns auf Sie!


Ihre Vorteile an der THI

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Flexible Arbeitszeiten
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Homeoffice & Mobiles Arbeiten
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Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
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Flache Hierarchien
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Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsangebote
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Mensa & Restaurant
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Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
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Innovatives Arbeitsumfeld
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Familienfreundlich
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Gute Anbindung & 
zentrale Lage

Kurz & knapp

Vertrag
40 Std./Woche
Laufzeit
unbefristet
Bezahlung
je nach persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bis max. TV-L EG 13 / A13
Standort
Ingolstadt
Bewerbungsfrist
26.03.2026
Gut zu wissen
Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stelle werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).