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Werden Sie Teil unseres Erfolges als

Werkstudent (m/w/d) Career Service

in der Abteilung Career Service & Studienberatung

Karriereplanung? Bewerbungsberatung? Studienberatung? Studienwahl? Durch die vielschichtigen Networking- und Beratungsangeboten der Abteilung Career Service und Studienberatung (CSS) unterstützt die Abteilung Studierende bei der Jobsuche sowie im Studium und berät Schüler und Schülerinnen bei der Studienwahl.

https://www.thi.de/studium/career-service-fuer-studierende/

Ihre Aufgaben

  • Durchführung von CV-Checks, schwerpunktmäßig in deutscher Sprache
  • Recherche von Informationsmaterial zum Thema Bewerbung
  • Unterstützung bei der Organisation des Workshop-Programms des Career Service
  • Unterstützung bei der Pflege des Karriereportals des Career Service

Ihr Profil

  • Sie haben eine schnelle Auffassungsgabe und arbeiten sorgfältig, strukturiert und verantwortungsbewusst
  • Idealerweise studieren Sie einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang und haben erste theoretische Grundlagen im Personalwesen
  • Sie sind zeitlich flexibel und können gelegentlich auch Veranstaltungen betreuen, während sie stattfinden
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau (C2)

Kontakt

ANR 1913

Fragen gerne an:
Ansprechpartner

Lorena Peter
karriere@thi.de

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich über das THI Bewerberportal ein.

Wir freuen uns auf Sie!


Ihre Vorteile an der THI

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Flexible Arbeitszeiten
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Homeoffice & Mobiles Arbeiten
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Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
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Flache Hierarchien
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Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsangebote
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Mensa & Restaurant
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Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
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Innovatives Arbeitsumfeld
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Familienfreundlich
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Gute Anbindung & 
zentrale Lage

Kurz & knapp

Vertrag
20h /Woche
Laufzeit
befristet auf 1 Jahr
Bezahlung
TV-L EG 4
Standort
Ingolstadt
Bewerbungsfrist
10.03.2026
Gut zu wissen
Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stelle werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).